Uitgever:Aalen : Scientia Verlag,1966. Reprint 1861-ed. Orig. cloth binding. xxvi,486p. Mit Urkunden. Verlagsneu. Conditie: nieuw
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Details:Conditie: nieuw. RECHT RECHT
Extra informatie:- In seinem Werk, erstmals 1861 veröffentlicht, unternimmt Wilhelm Arnold (1826-1883) eine tiefgehende Untersuchung der historischen Entwicklung urbaner Eigentumsverhältnisse in Deutschland. Ausgehend von den grundbesitzenden Ständen der früheren Zeit, beleuchtet Arnold die sozialen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen verschiedene gesellschaftliche Gruppen - insbesondere Patriziat, Bürgertum und kirchliche Institutionen - Besitz an städtischem Grund und Boden erlangen konnten. In den mittelalterlichen Städten war der direkte Eigentumserwerb allerdings keineswegs selbstverständlich. Vielmehr dominierte das Modell der Hauserleihe, bei dem Nutzungsrechte an Haus und Grundstück gegen regelmäßig zu entrichtende Abgaben - den sogenannten Zins oder die Rente - vergeben wurden. Diese Form der besitzähnlichen Nutzung, die rechtlich zwischen bloßem Besitz und vollem Eigentum angesiedelt war, wird von Arnold nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich und politisch differenziert betrachtet. Er widmet sich ausführlich der rechtlichen Natur der Leihe und beschreibt, wie sich aus praktischen Bedürfnissen heraus spezifische Formen des Leihrechts entwickelten, die durch lokale Stadtrechte, Ratsbeschlüsse und vor allem durch die Führung von Schreinsbüchern (eine frühe Form des Grundbuchs) normiert wurden. Zugleich hebt er hervor, dass die Leihe weit mehr war als ein juristisches Konstrukt: Sie war ein Instrument wirtschaftlicher Ordnung und sozialer Hierarchisierung. Der Zugang zu leihbarem Grundbesitz eröffnete Teilhabe an städtischer Wirtschaft und Herrschaft, war aber zugleich an Bedingungen wie Bürgerrecht, Wohlverhalten oder die Zugehörigkeit zu bestimmten Zünften gebunden. Arnold zeichnet in diesem Kontext nicht nur die ökonomischen Dynamiken nach, sondern auch die politischen Implikationen des Eigentumserwerbs. In den Städten war Besitz nicht nur Grundlage wirtschaftlicher Existenz, sondern auch Voraussetzung für politische Mitbestimmung. Mit dem allmählichen Wandel rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere ab der frühen Neuzeit, beobachtet Arnold einen Übergang der Leihe in das bürgerlich definierte Eigentum. Dieser Wandel wurde begleitet von der Ablösung traditioneller Abgaben, der Auflösung kirchlicher und feudaler Herrschaftsansprüche sowie der Einführung einheitlicher Grundbücher und moderner Eigentumsgesetze. Arnolds Studie stellt damit nicht nur eine juristische oder wirtschaftshistorische Analyse dar, sondern ein umfassendes Panorama des gesellschaftlichen Wandels im urbanen Raum - von der mittelalterlichen Stadt mit ihren komplexen Besitzverhältnissen hin zur modernen Eigentumsgesellschaft.