Markt und Stadt in ihrem rechtlichen Verhältnis : ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Stadtverfassung.

Door: Rietschel, Siegfried.


  • ISBN: 9783511003654
  • Uitgever: Aalen : Scientia Verlag,1965. Reprint 1897-edition. Orig. cloth binding. viii,233 pp. Verlagsneu. Conditie: nieuw
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  • Details: Conditie: nieuw. RECHT RECHT
  • Extra informatie: - In dieser Arbeit untersucht Siegfried Rietschel die Entwicklung der Stadtverfassung und der Marktsiedlungen in Deutschland aus der Römerzeit, im Merowingerreich, in der Karolingerzeit, im Frankenreich. Ein eigenes Kapitel widmet sich dem Marktregal : dem königlichen Vorrecht zur Gründung und Kontrolle von Märkten. Dieses spielte eine zentrale Rolle für die Entwicklung städtischer Strukturen. Die Ansiedlung von Märkten unter königlichem Schutz führte häufig zur Entstehung neuer Siedlungszentren oder verstärkte die Bedeutung bestehender Orte. Rietschel beleuchtet detailliert die einzelnen Marktansiedlungen, insbesondere in Ostfalen, wie etwa Magdeburg, Merseburg und Naumburg, aber auch im übrigen deutschen Raum, darunter Bremen, Hildesheim, Erfurt, Goslar, Nordhausen, Mainz, Köln, Trier, und Bamberg. Diese Orte entwickelten sich unter der Obhut geistlicher Fürsten, oft mit Unterstützung königlicher Privilegien, zu wirtschaftlichen und rechtlichen Mittelpunkten. Ein weiteres zentrales Thema sind die rechtlichen Verhältnisse der Marktansiedelungen. Rietschel definiert den Begriff und die Anlage solcher Märkte als klar strukturierte, geschützte Räume mit besonderen Rechten. Die Märkte verfügten über ein eigenes Marktgericht, das kleinere Streitigkeiten regelte, sowie über eine sich herausbildende Marktgemeinde, die Vorläuferin späterer Stadtverfassungen. Das Marktrecht regelte dabei sowohl den Handel als auch das Zusammenleben der Marktteilnehmer. Wesentlich war der Marktfriede, der unter besonderem Königsschutz stand. Wer einen Markt besuchte, genoss den Königsfrieden, was Gewalt und Unrecht während der Marktzeit unter besonders harte Strafen stellte. Dieser Marktfriede war eng verwandt mit dem späteren Stadtfrieden, der sich auf das ganze urbane Territorium ausdehnte. Die hohe Gerichtsbarkeit, die ursprünglich dem König vorbehalten war, wurde in vielen Bischofsstädten an Burggrafen übertragen. Diese weltlichen Amtsträger nahmen gerichtliche und militärische Aufgaben wahr, vertraten königliche Interessen gegenüber dem Bischof und wurden zu wichtigen Faktoren in der städtischen Ordnung.
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